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Abfallarten

Die aufgeführten Stoffe sind Beispiele und Richtwerte. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bauabfälle

1. Bauschutt

Bei Bauschutt handelt es sich ausschließlich um mineralische Materialien.Die Vermischung von Bauschutt mit nicht zugehörigen Materialien verursacht Mehraufwand und somit
zusätzliche Kosten. Bitte beachten Sie, dass dies zu stark erhöhten Entsorgungsgebühren für Sie führen kann.
Vor Entsorgung des Materials ist eine Verantwortliche Erklärung auszufüllen. Mengen über 50m³ können nur mit entsprechender Analyse entsorgt werden.

Was gehört dazu?

Nur Materialien mit einer Kantenlänge < 70cm!
✓ Beton
✓ Pflaster
✓ Natursteine (Kalksandsteine / Zementsteine)
✓ Estrich (ohne Anhaftungen)
✓ Ziegel
✓ Fliesen
✓ Keramik
✓ Porzellan
✓ Putz / Mörtel

Was gehört nicht dazu?

✗ Belasteter Bauschutt (z.B. aus Verdachtsbereichen)
✗ Kaminsteine
✗ Rigips
✗ Ytong
✗ Bims
✗ Heraklith
✗ Holz
✗ Kunststoffe oder Folie
✗ Metalle
✗ Papier- oder Tapetenreste
✗ Isolier- und Dämmstoffe
✗ Straßenaufbruch
✗ Gartenabfälle
✗ Glas
✗ Nicht-mineralische Abfälle

 

2. Beton

Bitte beachten Sie, dass bei der Entsorgung von Teilen > 70cm hohe Mehrkosten anfallen können!
Vor Entsorgung des Materials ist eine Verantwortliche Erklärung auszufüllen. Mengen über 50m³ können nur mit entsprechender Analyse entsorgt werden.
Was gehört dazu?

Nur Beton mit einer Kantenlänge < 70cm!

Was gehört nicht dazu?

✗ Alle weiteren Stoffe

 

3. Erdaushub / Boden (ohne Verunreinigungen)

Die Vermischung von Erdaushub mit nicht zugehörigen Materialien verursacht Mehraufwand und somit zusätzliche Kosten. Bitte beachten Sie, dass dies zu stark erhöhten Entsorgungsgebühren für Sie führen kann.
Unterschiedliche Arten von Erdaushub
Vor Entsorgung des Materials ist eine Verantwortliche Erklärung auszufüllen.

Was gehört dazu?

✓ Mutterboden
✓ Erde
✓ Kies
✓ Steine
✓ Sand
✓ Lehm

Was gehört nicht dazu?

✗ Wurzelstöcke
✗ Grünschnitt
✗ Bauschutt
✗ Verunreinigtes Erdreich
✗ Grasnarbe

 

4. Baustellenmischabfall (<1,5m)

Wir bitten Sie keine gefährlichen Abfälle (Abfälle für die eine Überlassungspflicht besteht) in diesen Containern zusammen, zu sammeln. Diese Stoffe müssen zwingend getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Was gehört dazu?

✓ Bodenbeläge aus Holz oder Kunststoff
✓ Fenster aus Kunststoff
✓ Glas und Glasreste
✓ Kabelreste
✓ Metall und Eisen
✓ Möbelteile
✓ Kunststoff
✓ Tapetenreste
✓ Teppichreste
✓ Verpackungen aus Folie, Papier, Pappe und Kunststoff (leer)
✓ Metallbehältnisse (kleine Mengen)
✓ Putzlappen
✓ Dachpappe (teerfrei)
✓ Ein kleiner Anteil Bauschutt (Ziegelreste, Fliesenreste)
✓ Gasbetonsteine (Z.B. Ytong)

Was gehört nicht dazu?

✗ Gefährliche Abfälle jeder Art (z.B. Mineralwolle oder Asbest)
✗ Bitumen- oder teerhaltige Stoffe
✗ Batterien
✗ Elektrogeräte
✗ Flüssigkeiten
✗ Styropor / Styrodur / EPS oder XPS
✗ Ölhaltige Abfälle, Lösungsmittel, Spraydosen
✗ Speisereste
✗ Leuchtmittel
✗ Altreifen
✗ Grünschnitt
✗ Holz AIV

 

5. Gips / Rigips / Ytong

Entsorgung nur als Einzelfraktionen möglich. Wir bitten Sie keine gefährlichen Abfälle (Abfälle für die eine Überlassungspflicht besteht) in diesen Containern zusammen, zu sammeln. Diese Stoffe müssen zwingend getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Was gehört dazu?

✓ Gipskartonplatten und Reste
✓ Gasbetonsteine (z.B. Ytong)
✓ Gipsputz

Was gehört nicht dazu?

✗ Pulverreste
✗ Material mit Anhaftung von Mineralfaserwolle
✗ Fremdstoffe (Eimer oder Säcke)

 

6. Mineralfaserwolle

Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle oder Kamelit, es gibt viele unterschiedliche Bezeichnungen für die künstliche Mineralfaserwolle. Seine Anwendung findet diese hauptsächlich als Dämmmaterial.
Achtung! Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle und es gelten bestimmte Entsorgungsregelungen.

Zu beachten:
Die Annahme kann nur erfolgen, wenn das Material ordnungsgemäß in einer hierfür zugelassenen und gekennzeichneten Verpackung (z.B. BigBag) luftdicht verpackt ist. Die Füllhöhe muss eingehalten werden. Zudem müssen die Säcke fest verschlossen sein.

Was gehört dazu?

✓ Mineralfaserhaltiges Dämmaterial (Glaswolle / Steinwolle)

Was gehört nicht dazu?

✗ Alle weiteren Stoffe

 

Holzabfälle

Holz wird nach der entsprechenden Holzverordnung in entsprechende Klassen eingeteilt. Diese stehen in Abhängigkeit zu der Belastung mit Schadstoffen.

1. Holz AI

In Holz Kategorie AI fallen Hölzer, welche naturbelassen oder nur unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.

Was gehört dazu?

✓ Verschnitte, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
✓ Paletten aus Vollholz, wie z.B. Europaletten und Industriepaletten aus Vollholz
✓ Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
✓ Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
✓ Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
✓ Naturbelassenes Holz aus dem Baubereich
✓ Möbel aus naturbelassenem Vollholz

Was gehört nicht dazu?

✗ Behandeltes Holz
✗ Spannplatten
✗ Laminat
✗ Brandholz
✗ Wurzelstöcke
✗ Holz AII + III + IV

 

2. Holz AII

Wurde das Holz verleimt, lackiert, gestrichen oder anderweitig behandelt, wurden keine Holzschutzmittel oder halogenorganische Verbindungen verwendet, handelt es sich um Holz Kategorie A II.

Was gehört dazu?

✓ Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz
✓ Paletten aus Holzwerkstoffen
✓ Transportkisten aus Holzwerkstoffen
✓ Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes aus dem Baubereich
✓ Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau
✓ Türblätter und Zargen von Innentüren
✓ Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw.
✓ Bauspanplatten
✓ Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung
✓ Holz AI

Was gehört nicht dazu?

✗ Oben genannte Materialien mit schädlichen Verunreinigungen
✗ Brandholz
✗ Imprägnierte Hölzer
✗ Holz AIII + AIV

 

3. Holz AIII

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC), welches nicht mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist, fällt in die Kategorie A III.

Was gehört dazu?

✓ Sonstige Paletten mit Verbundmaterial
✓ Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
✓ Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
✓ Holz AI + II

Was gehört nicht dazu?

✗ Holz A IV

 

4. Holz AIV

Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, sowie sonstiges Altholz, welches aufgrund der Schadstoffbelastung nicht in die Kategorien A I – III einzustufen ist, fällt in die Kategorie A IV. Ausgenommen sind Dämm- und Schallschutzplatten.

Was gehört dazu?

✓ Munitionskisten
✓ Kabeltrommeln aus Vollholz (vor 1989)
✓ Konstruktionshölzer für tragende Teile
✓ Holzfachwerk und Dachsparren
✓ Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
✓ Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
✓ Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
✓ Bahnschwellen
✓ Leitungsmasten
✓ Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel
✓ Sortimente aus der Landwirtschaft
✓ Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme)
✓ Altholz aus dem Wasserbau
✓ Altholz aus abgewrackten Schiffen und Waggons
✓ Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)
✓ Feinfraktion aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstoffen
✓ Holz AI + II + III

Was gehört nicht dazu?

✗ Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten

 

Gartenabfälle

1. Grünschnitt

Was gehört dazu?

✓ Grünabfall
✓ Laub
✓ Rasenschnitt
✓ Baumschnitt
✓ Wurzelwerk

Was gehört nicht dazu?

✗ Alle sonstigen Abfälle

 

2. Wurzelstöcke

Was gehört dazu?

✓ Wurzelstöcke
✓ Baumstümpfe
✓ Wurzeln

Was gehört nicht dazu?

✗ Grünschnitt
✗ Kompost
✗ Erdaushub
✗ Grasnarbe
✗ Steine
✗ Lebensmittel

Sie wollen etwas anderes entsorgen? Stellen Sie Ihre individuelle Anfrage hier.

Zusammengefasst verbringen wir fast jedes Material, dass bei einem Bauvorhaben anfällt, dorthin, wo es hingehört:

  • Bauschutt: wenn es möglich ist versuchen wir einen hohen Anteil dem Recycling zuzuführen
  • Belastete Stoffe: Mit unserem zertifizierten Entsorgungsmanagement verbringen wir auch belastete Stoffe sicher und gesetzeskonform zu ihrer Entsorgungsstelle.
  • Zwischenlager: Jeder Aushub, der nicht unmittelbar wieder an der gleichen Stelle eingebaut wird, muss auf Kontamination getestet und solange sicher zwischengelagert werden. Dazu haben wir das Mineralik Zentrum Erlangen eröffnet. Gerne fungieren wir als Transporteur für Ihren Bodenaushub.